Ablegereife

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Unter der Ablegereife (engl. discarding) wird der Zustand von Ladungssicherungsmitteln und Lastaufnahmemitteln verstanden, bei dem diese auf Grund von Abnutzungserscheinungen (Brüche, Verschleiß in Relation zur Materialstärke, Schnitte) nicht mehr verwendet werden dürfen. Technische Regelungen befinden sich in der DIN 3088, DIN 15020 Teil 2, DIN 15428, BG-Lehrbrief 556 und der BG-Vorschrift VGB 9a.

Eine Antwort auf Ablegereife

  1. Lukas sagt:

    Gefaellt mir sehr der Blog. Gute Themenwahl.

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