Allgemeine Deutsche Seeversicherungsbedingungen – Güterversicherung

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Allgemeine Deutsche Seeversicherungsbedingungen – Besondere Bestimmungen für die Güterversicherung in den Fassungen 1973, 1984 und 1994 (ADS 1973, 1984 und 1994) sind die Besonderen Bestimmungen der Güterversicherung für den Transport mit Schiff, in der Luft oder auf dem Land. Sie umfassen die Vor- und Nachreise, sowie die reinen Binnentransporte (ADB). Die ADS 1919 sind darüber hinaus weiter gültig. 1982 wurden die Bedingungen der überarbeiteten Institute Cargo Clauses angepasst. Ihre letzte große Änderung erfuhren sie 1994 mit der Einarbeitung der Gruppenfreistellungsverordnung. Der GDV gibt seit dem 01.07.1999 die Bedingungen unverbindlich bekannt.

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