Beanspruchungsgerechte Verpackung

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In Versicherungsbedingungen wird anstatt von “handelsübliche” oder “seemäßige” Verpackung von beanspruchungsgerechte Verpackung gesprochen, weil  nicht definiert ist, was handelsüblich, noch seemäßig heißt. Eine Verpackung soll die Ware vor Verlust oder Beschädigung während der TUL-Prozesse schützen. Je nachdem ist sie dann für die Beanspruchung ausreichend oder mangelhaft.

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