Gegenakkreditiv

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Von einem Gegenakkreditiv spricht man im Außenhandel, wenn der Exportehur als Zwischenhändler ein Akkreditiv zugunsten seines Lieferanten (Einkaufakkreditiv) und der Importeuer einen weiteren Akkreditiv zugunsten des Zwischenhändlers (Verkaufsakkreditiv) eröffnet. Dies wird dann notwendig, wenn die Übertragung eines einzelnen Akkreditives nicht möglich ist.

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