Warenverkehrsbescheinigung (WVB) legt man als Nachweis beim Zoll vor, dass die Ware aus einem bestimmten Land stammt für welches ein Abkommen besteht. Nach dem Abkommen richtet sich dann, ob die Ware ganz zollfrei oder nur teilweise zollfrei eingeführt werden darf. Dies können unter anderem (in der EU) folgende Dokumente sein:
- EUR 1
- EUR.1-Med
- Warenverkehrsbescheinigung A.TR
- Form A
